SWEG-Aufsichtsrat billigt Tarifabschlüsse mit der GDL

Gremium bestätigt damit das Ergebnis der Schlichtung zwischen GDL und SWEG sowie zwischen GDL und SBS

Der Aufsichtsrat der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG) hat am Donnerstag, 27. April 2023, die beiden Anfang April von der SWEG-Geschäftsführung ausgehandelten Tarifabschlüsse mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gebilligt. Es handelt sich dabei einerseits um einen Tarifabschluss zwischen GDL und SWEG und andererseits um einen Tarifabschluss zwischen GDL und SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS). Für die SWEG bedeutet dies, erstmals zwei Tarifwerke von zwei unterschiedlichen Gewerkschaften für eine Beschäftigtengruppe anwenden zu müssen. „Wir wollten weder die GDL noch deren Tarifverträge. Diese Kröte haben wir im Rahmen der Kompromisssuche schlucken müssen. Dafür haben wir essentielle Erleichterungen bekommen und können unseren Fahrgästen weitere Streiks durch die GDL ersparen“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Uwe Lahl. Die Verhandlungen über den GDL-Tarifvertrag für die SWEG wurde seitens des Arbeitgebers unter dem Motto „Wer GDL will, bekommt GDL“ geführt. SWEG-Chef Tobias Harms ordnet den Abschluss wie folgt ein: „Beide Seiten waren bereit, aufeinander zuzugehen. Wir konnten unsere wesentlichen Forderungen durchsetzen und einige bisher stilprägende Elemente der GDL-Tarifwerke verhindern.“

Die Tarifverträge für beide Gesellschaften waren im Rahmen der Schlichtung unter dem Vorsitz von Rezzo Schlauch, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., von Seiten der Arbeitgeber sowie von Matthias Platzeck, ehemaliger brandenburgischer Ministerpräsident, für die GDL vereinbart worden. Sie markieren das Ende eines achtmonatigen Tarifkonflikts mit insgesamt 633 Streikstunden.

Sofern auch die GDL nicht von der Widerrufsmöglichkeit bis 2. Mai 2023 Gebrauch macht, treten die beiden Tarifwerke in Kürze in Kraft. Das bedeutet: Die Monatstabellenentgelte bei der SBS werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 4,8 Prozent erhöht. Bei der SWEG gelten die gleichen Monatstabellenentgelte ab Inkrafttreten des Tarifvertrages zum 1. Mai 2023. Außerdem erhalten die GDL-Mitglieder in beiden Unternehmen im Mai 2023 eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000 Euro. Weitere Anpassungen sind von November 2023 an bei der SWEG möglich, wenn die Tarifverhandlungen der GDL mit den anderen Wettbewerbsbahnen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht sind. Beim Thema Arbeitszeit haben die GDL-Mitglieder nun die Wahlfreiheit zwischen den bisherigen, für den Mitarbeitenden flexiblen Regelungen, die sich bei der SWEG bewährt haben, und den Regelungen, die die GDL bei anderen Wettbewerbsbahnen durchsetzen konnte.