Treuekarte
Mit unserer Treuekarte Stempel sammeln und tolle Preise gewinnen!
Besuchen Sie uns in einem unserer Kundencenter in Stuttgart, Mühlacker oder Heilbronn und holen Sie sich kostenlos Ihre persönliche Treuekarte ab. Es gibt tolle Preise zu gewinnen!
So kannst Du mitmachen:
Für jeden Besuch im Kundencenter der SWEG Bahn Stuttgart GmbH in Verbindung mit einem Ticketkauf ab 5,- Euro erhalten Sie einen Stempel auf Ihre Treuekarte. Haben Sie alle neun Stempel gesammelt, geben Sie Ihre Treuekarte einfach im Kundencenter ab und sichern sich Ihren Sofortgewinn aus einer Auswahl an Preisen. Anschließend haben Sie in einer Hauptverlosung die Chance auf erstklassige Gewinne, z. B. einen brandneuen E-Book-Reader oder kabellose Kopfhörer, die Ihre Reise mit uns noch angenehmer machen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stempel sammeln!
Teilnehmende Kundencenter der SWEG Bahn Stuttgart
Kundencenter Stuttgart: Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Kundencenter Heilbronn: Bahnhofstraße 30, 74072 Heilbronn
Kundencenter Mühlacker: Bahnhofstraße 119, 75417 Mühlacker
Teilnahmebedingungen Treuekarte
1. Veranstalter
SWEG Bahn Stuttgart GmbH
Presselstr. 10
70191 Stuttgart
Teilnehmende Kundencenter: Stuttgart, Mühlacker, Heilbronn
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist kostenlos für alle natürlichen Personen ab 18 Jahren möglich, deren Wohnsitz sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Zur Abwicklung der Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
3. Teilnahmeausschluss
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen vom Veranstalter, ihren verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner einschließlich Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. U. a. führen folgende Gründe zum Ausschluss:
- Doppelte Teilnahme (doppelter Name oder doppelte E-Mail-Adresse)
- Fälschung der Identität der Teilnehmer oder Identitäts-Angabe von Drittpersonen
- Nachweisliche Manipulationen/Beeinflussung oder Manipulationsversuche von Teilnehmern
- Manipulationen von organisierten Gewinnspielgruppen und Klickgemeinschaften
- Nichteinhaltung bzw. Verletzung dieser Teilnahmebedingungen
Liegt mindestens eine der Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden sowie rechtliche Schritte eingeleitet werden.
4. Teilnahme am Gewinnspiel (Hauptverlosung)
Die Teilnahme an der Aktion Treuekarte erfolgt durch die Abgabe einer SWEG-Treuekarte mit allen 9 Stempeln in einem SWEG-Kundencenter in Baden-Württemberg (Stuttgart, Mühlacker oder Heilbronn) bis einschließlich März 2023. Im Rahmen der Hauptverlosung werden der Name und die Kontaktdaten der Teilnehmenden abgefragt. Die personenbezogenen Daten sind für die Kontaktaufnahme im Falle eines Gewinns erforderlich. Die Abfrage der Daten und die Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels werden erst abgefragt, nachdem alle 9 erforderlichen Stempel gesammelt wurden. Die Teilnahme an der Aktion SWEG-Treuekarte sowie am Gewinnspiel ist bis einschließlich März 2023 möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel der Aktion Treuekarte ist der 31.03.2023, 14.00 Uhr. Spätere Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt das Einverständnis der aufgeführten Bedingungen voraus.
4.1 Abwicklung
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen: Die Teilnehmenden können in den SWEG Bahn Stuttgart - Kundencentern in Stuttgart, Mühlacker oder Heilbronn eine Treuekarte pro Person und Aktionszeitraum kostenfrei abholen (solange der Vorrat reicht). Für jeden Besuch in einem der drei SWEG-Kundencentern in Verbindung mit einem Ticketkauf ab 5,- Euro erhalten die Teilnehmenden einen Stempel auf ihre Treuekarte.
4.2 Sofortgewinne
Sobald alle 9 Felder der Treuekarte abgestempelt wurden, können sich die Teilnehmenden in einem der SWEG-Kundencenter in Stuttgart, Mühlacker oder Heilbronn einen Sofort-Gewinn aussuchen und sofern gewünscht, können die Teilnehmenden die vollgestempelte Treuekarte (mit 9 Stempeln) zu der Hauptverlosung einreichen (siehe Punkt 4.3).
Unter Sofortgewinnen werden hochwertige Werbemittel verstanden, die von Zeit zu Zeit variieren können, zum Beispiel: Eiskratzer, Warnwesten, Sonnenbrillen, Brillenputztücher, Regenschirme etc. Für diesen Teil des Gewinnspiels ist eine Angabe von personenbezogenen Daten nicht notwendig.
4.3 Hauptverlosung
Sofern gewünscht, können die Teilnehmenden die vollgestempelte Treuekarte (mit 9 Stempeln) zu der Hauptverlosung einreichen. Dazu erhalten die Teilnehmenden bei Abgabe der vollen Stempelkarte im Kundencenter ein Gewinnspielformular, in das sie ihre persönlichen Daten (ggf. zur Gewinnabwicklung notwendig) eintragen. Das Gewinnspielformular ist zusammen mit der Stempelkarte in einem teilnehmenden Kundencenter abzugeben. Zur Verlosung werden nur vollständig ausgefüllte Gewinnspielformulare zugelassen. Einreichungsschluss für die Hauptverlosungen ist um 14 Uhr am 31.03.2023. Die Hauptverlosung beinhaltet folgende Preise:
- 3 x 1 Kindle Paperwhite 2020, wasserfest, 6 Zoll (15 cm), 8 GB Speicher im Wert von rund 120 Euro
- 2 x 1 Sony WH-XB900N Bluetooth Noise Cancelling Kopfhörer (Extra Bass, 30h Akku, Alexa & Google Assistant, Gestensteuerung, Headset mit Mikrofon für Telefon & PC/Laptop) schwarz im Wert von rund 130 Euro
Eine Barauszahlung, Verrechnung, Umtausch oder Übertragung der Gewinne ist nicht möglich. Jeder Teilnehmende darf eine Treuekarte für die Hauptverlosung einreichen. Die Gewinne werden per Zufall ausgelost und anschließend an die von den GewinnerInnen angegebene Post-Adresse versendet. GewinnerInnen sind nicht berechtig, zwischen den Gewinnen zu wählen. Ist die Zustellung an eine/n GewinnerIn nicht möglich (z.B. aufgrund falscher Post-Adresse), behält sich der Veranstalter vor, eine erneute Auslosung vorzunehmen.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter sie im Fall eines Gewinns jeweils mit Nennung des Vornamens und des ersten Buchstabens des Nachnamens sowie des Wohnorts auf www.sweg.de/sbs und auf den Social Media Plattformen des Unternehmens (Facebook, Instagram, Twitter) als Gewinner bekannt gibt. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass sie für diese Veröffentlichung kein Entgelt erhalten und es besteht auch kein Anspruch darauf. Über die Veröffentlichung entscheidet der Veranstalter.
5. Gewinnübergabe
Die GewinnerInnen werden nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Im Anschluss an die Auslosung versendet der Veranstalter die Gewinne auf dem Postweg. Voraussetzung für den Gewinn ist die Angabe der vollständigen Anschrift der Teilnehmenden. Der Veranstalter kann keine Verantwortung für Unwägbarkeiten auf dem Postweg übernehmen.
6. Aktionszeitraum
Die Aktion Treuekarte läuft bis zum 31.03.2023 um 14 Uhr.
7. Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner werden per Post informiert und erhalten gleichzeitig auch ihren Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmenden verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
8. Barauszahlung
Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
9. Gültigkeit, Änderung und vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel oder die Verlosung bzw. den Wettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels, der Verlosung oder den Wettbewerb stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Wir verweisen auf die Datenschutzerklärung unter www.sweg.de/datenschutz.
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel möchten wir Sie nachfolgend gemäß Art. 13 DS-GVO informieren. Die „Datenschutzerklärung für Gewinnspiele“ gilt ergänzend zu unseren Datenschutzhinweisen unter www.sweg.de/datenschutz.
Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel verarbeiten wir die von Ihnen per Post oder per E-Mail freiwillig übermittelten Daten. Dazu zählen ausschließlich die für die Gewinnausschüttung erforderlichen Daten wie zum Beispiel:
- Name und Vorname
- Postanschrift
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zum Zweck der Zustellung von Gewinnen. Sie können die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Senden Sie hierzu eine Nachricht an gewinnspiel.sbs@sweg.de. Wir weisen Sie darauf hin, dass durch den Widerruf Ihrer Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird. Im Fall des Widerrufs sind Sie von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Die verarbeiteten Daten werden nach Beendigung oder Ablauf des Gewinnspiels und Versendung der Gewinne gelöscht.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.