Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen (gültig seit 9. Juni 2019)

Für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Gegenständen und Tieren in den Zügen der SWEG Bahn Stuttgart GmbH gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

  • Die Bestimmungen der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007)
  • Die Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
  • Für alle verbundraumüberschreitenden Fahrten in Baden-Württemberg die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Baden-Württemberg-Tarifs (bwtarif) abrufbar unter bwegt.de
  • Für Fahrten im jeweiligen Verbundgebiet sowie zwischen diesen Verbünden die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Verbundtarife und dazugehörige Übergangstarife.

Dies sind auf den von der SWEG Bahn Stuttgart GmbH bedienten Strecken:

  • Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) abrufbar unter kvv.de
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) abrufbar unter vvs.de
  • Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE) abrufbar unter vpe.de
  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) abrufbar unter vrn.de
  • Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr (HNV) abrufbar unter h3nv.de
  • Naldo Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) abrufbar unter naldo.de

Für folgende Fahrten in den Zügen der SWEG Bahn Stuttgart GmbH werden die Fahrausweise der DB AG anerkannt. Es gelten die Beförderungsbedingungen Personenverkehr der Deutschen Bahn AG (BBDB) abrufbar unter bahn.de:

  • Einzelfahrten und Fahrten mit Zeitfahrausweisen (z.B. Wochenticket, Monatsticket, Monatsticket im Abo) von und nach Baden-Württemberg (sogenannte ein- und ausbrechende Verkehre)
  • Für verbundraumüberschreitende Fahrten innerhalb von Baden-Württemberg mit Zeitfahrausweisen der DB (z.B. Wochenticket, Monatsticket, Monatsticket im Abo)
  • Fahrten mit DB Jobticket für Mitarbeiter von Unternehmen aus Wirtschaft, Dienstleistung oder Verwaltung
  • Fahrten mit Fahrausweisen, mit denen DB-Fernverkehrszüge genutzt werden dürfen. Dies gilt auch für Fahrten innerhalb von Baden-Württemberg.
  • Fahrten mit bundesweiten Angeboten der DB wie beispielsweise Quer-durchs-Land-Ticket, Sparpreise, touristische Angebote (z.B. Rail&Fly Tickets), Aktionsangebote, nationale und internationale Passangebote, bahn.bonus-Prämienfahrkarte

Für Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, und die sich einer Angabe zur Fahrtrelation verweigern, gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Baden-Württemberg-Tarifs (bwtarif).

Mehr über unsere Beförderungsbedingungen und Fahrgastrechte erfahren Sie auch in unseren Kundencentern.

Sie können sich hier unsere Beförderungsbedingungen und Fahrgastrechte herunterladen.