SWEG darf Bahnbetriebswerkstatt in Staufen baulich erweitern

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg und weist Klage von Anwohnerin vollständig ab

Die bestehende Werkstatthalle in Staufen darf laut Regierungspräsidium baulich erweitert werden – was nun auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigt hat.

Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) darf ihre bestehende Bahnbetriebswerkstatt in Staufen baulich erweitern. Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg im Frühjahr 2021 die entsprechende Plangenehmigung erteilte, hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim diese Genehmigung mit Urteil vom 10. November 2022 ausdrücklich bestätigt und auch keine Revision mehr zugelassen. Mehr als acht Jahre hat es gedauert, bis nun endlich die Arbeiten für eine Verbesserung der Situation für alle Beteiligten, auch der direkten Anlieger, beginnen können. Der Bauantrag für die Verlängerung der rund 55 Meter langen südlichen Wartungshalle um zehn Meter nach Süden war gestellt worden, damit die Fahrzeuge der neuen Generation in voller Länge in der Halle stehen können.

Private Einwendungen verzögern den Erweiterungsbau

Die Erlaubnis für den Bau hat sich über viele Jahre verzögert. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren vorgebrachten Einwendungen von Privatpersonen bezogen sich insbesondere auf befürchtete Lärmimmissionen. Die Prüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg hatte ergeben, dass alle rechtlichen Vorschriften zum Thema Lärm eingehalten und die Interessen der betroffenen Anwohner berücksichtigt werden. Dennoch bestritt eine Anwohnerin den weiteren Klageweg und zweifelte die Rechtmäßigkeit der Plangenehmigung des Regierungspräsidiums an. Diese Klage hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim nun vollständig abgewiesen und keine Revision mehr zugelassen. „Der Versuch der Klägerin und ihrer Mitstreiter, ihr Eigeninteresse über das Gemeinwohl zu stellen, ist gescheitert. Jetzt wurde Recht gesprochen. Ich wünsche mir, dass nun endlich nach acht Jahren Ruhe einkehrt“, so Tobias Harms, Vorsitzender der SWEG-Geschäftsführung.

Instandhaltung für Elektrotriebfahrzeuge

Die Bahnbetriebswerkstatt in Staufen nutzt die SWEG für Wartungsarbeiten an ihren Elektrotriebfahrzeugen, die seit 2013 auf der Münstertalbahn und seit Mitte Juni 2021 im gesamten Netz 9b („Freiburger Y“) eingesetzt werden. Zum Netz 9b gehören folgende Strecken: Bad Krozingen – Münstertal (Münstertalbahn), Freiburg – Elzach (Elztalbahn) und Kaiserstuhlbahn (Riegel-Malterdingen – Endingen – Breisach). Am Standort Staufen werden Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, die nach einer festgelegten Frist vorgenommen werden müssen – zum Beispiel Schmierung, Ergänzung von Betriebsstoffen, Funktionstests und Erfassung von Messwerten.