Rauchverbot tritt am 1. Juni 2026 in Kraft
An Bushaltestellen ist Rauchen gesetzlich untersagt / Verbot gilt auch an Stationen der SWEG Schienenwege GmbH
In Baden-Württemberg tritt am Montag, 1. Juni 2026, das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft. Demnach ist künftig unter anderem an Bushaltestellen das Rauchen – auch von E-Zigaretten – generell untersagt. Die SWEG Schienenwege GmbH dehnt das Rauchverbot aufgrund des Hausrechts auf die von ihr betriebenen Bahnhöfe und Haltepunkte aus. Dazu zählen Stationen auf Münstertalbahn, Kaiserstuhlbahn, Achertalbahn, Harmersbachtalbahn, Eyachtalbahn, Hohenzollernbahn, Schwäbische Albbahn von Gammertingen bis Engstingen und Schieferbahn.
Auf das Verbot wird mit entsprechenden Schildern hingewiesen. In den SWEG-Bussen ertönt außerdem vor großen Haltestellen – zum Beispiel zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) – im Juni eine Durchsage, die auf das Rauchverbot im Bereich von Bushaltestellen hinweist. Verstöße gegen das Rauchverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.