Häufige Fragen

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? In unserer Rubrik Häufige Fragen erhalten Sie umfangreiche Auskünfte zur SWEG Bahn Stuttgart GmbH und unserem Service im Stuttgarter Netz/Neckartal. Selbstverständlich stehen wir Ihnen zudem auch weiterhin gerne persönlich zur Verfügung.

 

TICKETVERKAUF UND BERATUNG

Alle Verkaufsstellen finden Sie unter Ticketverkauf und Beratung.

Leider nein.
Einzige Ausnahme sind die Strecken:
Pforzheim Hbf. – Bad Wildbad und
Pforzheim Hbf. – Wilferdingen-Singen
Hier können beim Kundenbetreuer im Zug Tickets erworben werden, aktuell ist nur Barzahlung möglich.

Die Rabatte auf die Fahrpreise werden von den jeweiligen Tarifverantwortlichen – also den örtlichen Verkehrsverbünden, dem bwtarif oder der Deutschen Bahn AG – festgelegt.

Auf allen Linien, die von der SWEG Bahn Stuttgart betrieben werden, gilt der bekannte Bahntarif der Deutschen Bahn mit all seinen Angeboten. Dies gilt auch für die BahnCard-Ermäßigungen und alle Sonderangebote wie beispielsweise Länder-Tickets, Semestertickets und Rail&Fly-Tickets. Im Nahverkehr im Stuttgarter Netz gelten bei allen Anbietern zudem die Tarife der Verkehrsverbünde und der bwtarif. Ebenso gelten die Jobtickets für Mitarbeiter von Unternehmen aus Wirtschaft, Dienstleistung oder Verwaltung. Es gibt darüber hinaus keinen zusätzlichen Tarif der SWEG Bahn Stuttgart GmbH.

Einzelfahrscheine des bwtarif können vor dem ersten Geltungstag beim ausgebenden Unternehmen zurückgegeben werden, die Rückgabe erfolgt kostenlos. Für die Rückgabe von Gruppenfahrscheinen kann eine Gebühr erhoben werden. Eine Erstattung ab dem ersten Geltungstag ist nur in Ausnahmefällen und gegen eine Gebühr möglich, wenn der Fahrschein nicht oder teilweise genutzt wurde. Pauschalpreisangebote des bwtarif (Baden-Württemberg-Ticket, MetropolTagesTicket, Kulturbahn-Ticket, RegioXTicket und Studi-Spar-Ticket) sind vom Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Die Rückgabe von Verbundfahrscheinen richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Weitere Informationen zum Thema Erstattungen finden Sie in den FAQ unter der Kategorie Ticketerstattungen.

ABONNEMENTS/ZEITKARTEN

Antragsformulare für bwAbo sind in allen Verkaufsstellen der SWEG Bahn Stuttgart und online unter sweg.de/sbs erhältlich. Die Anträge können schriftlich oder online eingereicht werden.

Der Antrag für ein bwABO muss mindestens 14 Tage vor Beginn des Abos bei der SWEG Bahn Stuttgart GmbH eingegangen sein. Der Beginn des Abos ist hierbei frei wählbar. Zusätzlich besteht in allen Verkaufsstellen der SWEG Bahn Stuttgart die Möglichkeit, ein bwABO-SOFORT abzuschließen. Der Kunde erhält in der Verkaufsstelle eine Wertmarke für den ersten Monat mit sofortiger Gültigkeit, alle weiteren Wertmarken werden im Anschluss per Post zugestellt.

Abonnements des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enz (VPE-Abos) können schriftlich, per Kontaktformular oder im Kundencenter gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum letzten Tag des Vormonats eingegangen sein (z.B. 31.07. für Kündigung zum 01.09). Bei Kündigungen von Jedermann-Abos des VPE vor Ablauf der ersten sechs Monate, erfolgt eine Nachberechnung der Differenz zum Monatsticket für die abgelaufenen Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von sechs Monaten ist die Kündigung monatlich möglich. VPE-Schüler-Abos können zum Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden, bei Schulwechsel oder Umzug etc. ist eine Kündigung auch zum Ende des Monats möglich, es erfolgt keine Nachberechnung.

Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem ausgebenden Unternehmen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Umtausch einer Monatskarte im Abonnementverfahren ist ab dem ersten Geltungstag in eine entsprechende Monatskarte im Abonnementverfahren unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum selben Kalendertag eines späteren Monats wie der erste Geltungstag möglich. Hierfür wird gemäß der Tarifbestimmungen zum bwtarif ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 19,00 EUR fällig. Bereits ausgestellte Wertmarken mit dem alten Geltungsbereich müssen an das Abo-Center zurückgeschickt werden, neue Wertmarken werden dem Kunden per Post zugesandt.

Antragsformulare sind in der VPE-Mobilitätszentrale in Mühlacker, auf der Webseite des VPE oder über die Schulen (Schüler-Abos) erhältlich. Anträge können schriftlich eingereicht werden, Schüler-Abo-Anträge müssen jedoch von der zuständigen Schule ausgefüllt werden.

Antragsformulare für bwAbo sind in allen Verkaufsstellen der SWEG Bahn Stuttgart und online unter Ticketverkauf und Beratung erhältlich. Die Anträge können schriftlich oder online eingereicht werden.

Eine Monatskarte im Abonnementverfahren gilt für mindestens ein Jahr. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Monatskarten im Abonnementverfahren mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Geltungsmonats gekündigt werden. Für den abgelaufenen Geltungszeitraum wird der Differenzbetrag zum Gesamtpreis einzelner Monatskarten nacherhoben. Kündigungen von Monatskarten im Abonnementverfahren bedürfen der Textform. Eine Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn der Zeitfahrausweis beim jeweiligen ausgebenden Unternehmen bis spätestens fünf Werktage nach dem Kündigungstermin zurückgegeben wurde. Erfolgt keine Rückgabe innerhalb dieses Zeitraums, hat der Inhaber bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe weiterhin die vollen monatlichen Raten zu bezahlen. Die Zusendung der Zeitfahrausweis entfällt bei Kündigung zum Ablauf der Geltungsdauer. Im Falle von Tarif- bzw. Preisänderungen wird das ausgebende Unternehmen dies dem Abonnementinhaber mindestens vier Wochen vorab mitteilen. Ist der Abonnementinhaber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung gegenüber dem ausgebenden Unternehmen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Tarif- bzw. Preisänderung kündigen. Macht der Abonnementinhaber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt wirksam. Hierauf wird das ausgebende Unternehmen in seiner Mitteilung den Abonnementinhaber jeweils hinweisen.

Änderungen der Bankverbindung sind schriftlich, per Kontaktformular oder im Kundencenter möglich. Änderungen von Namen, Anschrift oder des Geltungsbereiches können außerdem über unsere Hotline mitgeteilt werden. Sie müssen bis zum 10. des Vormonats eingegangen sein. Bei Aufstockungen, Abstufungen oder Änderungen des Tarifgebietes werden neue Wertmarken zugeschickt, alte Wertmarken müssen an das Abocenter zurückgeschickt werden.

Änderungen von Namen, Anschrift sowie Bankverbindung sind dem ausgebenden Unternehmen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Umtausch einer Monatskarte im Abonnementverfahren ist ab dem ersten Geltungstag in eine entsprechende Monatskarte im Abonnementverfahren unter Änderung der Wagenklasse oder des Geltungsbereiches zum selben Kalendertag eines späteren Monats wie der erste Geltungstag möglich. Hierfür wird gemäß der Tarifbestimmungen zum bwtarif ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 19,00 EUR fällig. Bereits ausgestellte Wertmarken mit dem alten Geltungsbereich müssen an das Abo-Center zurückgeschickt werden, neue Wertmarken werden dem Kunden per Post zugesandt.

Eine Neuausstellung der Abo-Wertmarken ist einmal jährlich gegen eine Gebühr von 15 Euro möglich. Die Ersatzausstellung erfolgt immer nur durch die ausgebende Stelle, vor Ort in der Mobilitätszentrale Mühlacker sind keine Wertmarken erhältlich.

Der Bankeinzug findet immer zum zweiten eines jeden Monats statt. Ist dieser kein Werktag, verschiebt sich die Abbuchung auf den darauffolgenden Werktag. Es sind keine individuellen Lösungen möglich.

AUTOMATEN- UND ENTWERTERSTÖRUNGEN

Melden Sie bitte die Störung mit Automatennummer, dem Standort und Zeitpunkt der Störung an unsere kostenfreie Kundenhotline unter Tel: 0800 223 5546. Prüfen Sie vorab, ob es noch andere funktionsfähige Automaten gibt. Steigen Sie aufgrund eines defekten Automaten ohne Fahrschein in einen unserer Züge, so melden Sie sich bitte unaufgefordert bei unserem Kundenbetreuer im Zug. Ist der Automat eines anderen Eisenbahnunternehmens betroffen, so finden Sie die entsprechende Telefonnummer am Automaten.

Stellen Sie Ihren Erstattungsantrag bitte schriftlich per E-Mail an service.sbs@sweg.de. Nennen Sie uns bitte die Automatennummer, den Automatenstandort, Ticketart und Zeitpunkt des Kaufs. Die vierstellige Automatennummer finden Sie unterhalb des Geldschein-Ausgabeschlitzes. Nach Prüfung der Störung wird der Kaufbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Stellen Sie Ihren Erstattungsantrag bitte schriftlich per E-Mail an service.sbs@sweg.de. Nennen Sie uns bitte die Automatennummer, den Automatenstandort, Ticketart und Zeitpunkt des Kaufs. Die vierstellige Automatennummer finden Sie unterhalb des Geldschein-Ausgabeschlitzes. Senden Sie uns bitte auch eine Kopie des Ersatztickets per E-Mail zu. Nach Prüfung der Störung wird der Kaufbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Bitte sprechen Sie unsere Kundenbetreuer im Zug an, diese entwerten Ihr Ticket mittels Zangenabdruck.

ERSTATTUNG

Um eine Entschädigung oder Erstattung für die Verspätung oder den Ausfall eines Zuges der SWEG Bahn Stuttgart GmbH geltend zu machen, füllen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit der Originalfahrkarte (oder einer Kopie, wenn Ihre Fahrkarte noch gültig ist) sowie ggf. weiterer Originalbelege (Quittungen etc.) und wenn vorhanden einer Verspätungsbestätigung an:

SWEG Bahn Stuttgart GmbH
Kundenservice
Presselstr. 10
70191 Stuttgart

Das Fahrgastrechte-Formularerhalten Sie auch in unseren Zügen und Kundencentern.

Die Mobilitätsgarantien der Verkehrsbünde gelten auch bei Fahrten mit der SWEG Bahn Stuttgart GmbH. Diese gehen in der Regel über Ihre Fahrgastrechte im nationalen Eisenbahnverkehr hinaus und werden direkt von den Verkehrsverbünden bearbeitet. Wenden Sie sich zur Geltendmachung an Ihren jeweiligen Verkehrsverbund. Den für Sie geltenden Verbund finden Sie unter Fahrgastrecht .

Stellen Sie Ihren Erstattungsantrag bitte schriftlich an service.sbs@sweg.de.
Nennen Sie uns die Automatennummer, Ticketart und Zeitpunkt des Kaufs. Die vierstellige Automatennummer finden Sie unterhalb des Geldschein-Ausgabeschlitzes.
Schicken Sie uns eine Kopie des Tickets. Nach Prüfung der Störung wird der Differenzbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

ANFRAGEN ZUM ERHÖHTEN BEFÖRDERUNGSENTGELT (EBE)

Ihre persönliche Zeitkarte im Original können Sie innerhalb einer Woche in einem unserer Kundencenter vorlegen und somit das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro ermäßigen. Ist es Ihnen nicht möglich das Kundencenter persönlich aufzusuchen, akzeptieren wir den Nachweis auch in Kopie per E-Mail an service.sbs@sweg.de. Übertragbare Fahrkarten können wir nicht nachträglich anerkennen.

Innerhalb einer Frist von 7 Tagen können Sie dem EBE schriftlich widersprechen. Geben Sie dabei immer Ihre EBE-Nummer an. Für die Zeit der Bearbeitung wird die Zahlungsfrist ausgesetzt und ruht bis zur abschließenden Antwort. Bitte warten Sie unsere Antwort zu Ihrem EBE-Widerspruch ab und überweisen Sie das Geld bitte nicht vorher.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer die Rechnungsnummer an. Diese finden Sie oben auf dem EBE-Beleg. Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.

Anfragen und Widersprüche zu erhöhten Beförderungsentgelten nehmen wir nur schriftlich entgegen. Den Eingang von EBE-Anfragen per Email beantworten wir mit einer automatischen Eingangsmeldung. Bei postalischen Anfragen erhalten Sie keine Eingangsbestätigung.

Im Einzelfall kann die Bearbeitung länger dauern, Sie erhalten von uns einen entsprechenden Zwischenbescheid. Für die Zeit der Bearbeitung, wird die Zahlungsfrist ausgesetzt und ruht bis zur abschließenden Antwort. Mit unserem Antwortschreiben erhalten Sie ein neues Zahlungsziel.

BARRIEREFREIES REISEN

Die modernen Talent 2-Züge, die in diesem Netz eingesetzt werden, entstammen der neuesten Fahrzeuggeneration und entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit im schienengebundenen Regionalverkehr. Die Züge sind mit Multifunktionsabteilen sowie akustischen und optischen Haltestelleninformationen ausgestattet. Darüber hinaus verfügt jeder Zug über mindestens ein barrierefrei zugängliches WC. Bei Bahnsteighöhen von 55 cm kann zudem stufenlos ein- und ausgestiegen werden. Bei Bahnsteigen mit abweichenden Höhen wird der Zugang mittels einer Rampe ermöglicht.

Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkung bitten wir, benötigte Hilfeleistungen per Online-Formular bei der DB Mobilitätsservice-Zentrale anzumelden: hilfeleistung.specials-bahn.de  
Sie erhalten Unterstützung von den Servicemitarbeitern der Deutschen Bahn. In unseren Zügen sind Ihnen die Kundenbetreuer oder Triebfahrzeugführer gerne behilflich.

Nutzen Sie für den Zustieg bitte die mittleren Türen. In jedem unserer Züge gibt es zwei Rollstuhlplätze. Der Zustieg ist mit Hilfe einer Rampe möglich. Der rollstuhlgerechte Bereich ist am Zug durch ein Symbol für Rollstühle gekennzeichnet und befindet sich immer im mittleren Wagenteil.

FUNDSACHEN

Wir nehmen Fundgegenstände erst ab einem geschätzten Warenwert von etwa 15 Euro in unsere Datenbank auf. Verloren gegangene Gegenstände werden in unserem Fundbüro in Heilbronn gesammelt und vier Wochen lang aufbewahrt. Wir benachrichtigen Sie, wenn Ihr verloren gemeldeter Gegenstand das Fundbüro erreicht. Unser Mitarbeiter vereinbart einen Termin mit Ihnen, an dem Sie Ihren Fundgegenstand gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro abholen können.

Der Versand von Fundsachen ist ebenfalls möglich. Gerne versenden wir Pakete mit bis zu 15 Kg nach Vorabüberweisung der Bearbeitungsgebühr zzgl. Porto, abhängig vom Gewicht und der Versandart.

GRUPPENANMELDUNG

Wir bitten Reisegruppen mit mehr als 37 Personen spätestens eine Woche vor der Fahrt bei uns anzumelden unter service.sbs@sweg.de. Für mobilitätseingeschränkte Reisegruppen und Schulklassen empfehlen wir die Anmeldung bereits ab sechs Personen. Alternativ können Sie Ihre Anmeldung auch gerne persönlich in einem unserer Kundencenter vornehmen.

Bei Fragen schreiben Sie uns eine E-Mail (service.sbs@sweg.de) oder rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 223 5546 (24h tägl. kostenfrei erreichbar).

SONSTIGES

Die drei- bzw. fünfteiligen Talent 2-Fahrzeuge verfügen über 24 bzw. 39 Fahrradstellplätze. In den Zügen mit der größten Kapazität werden 87 Fahrradplätze angeboten. Die Fahrradstellplätze befinden sich in unseren Mehrzweckbereichen und sind mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass die Fahrradmitnahme immer von dem verfügbaren Platz im Fahrzeug abhängig ist. Ein Anspruch darauf, Ihr Fahrrad im Zug mitzunehmen, besteht nicht. Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen haben immer Vorrang vor der Fahrradmitnahme. Eine Reservierung von Fahrradstellplätzen ist aus genannten Gründen leider nicht möglich.

 

Es werden moderne Züge des Typs Talent 2 der Firma Alstom (ehem. Bombardier), mit hochwertigen, offen und freundlich gestalteten Fahrgasträumen, großzügigen Sitzabständen, Klimaanlage, Steckdosen, WLAN und Fahrradstellplätzen eingesetzt. Videoüberwachungsanlage und Notsprechstellen sorgen für zusätzliche Sicherheit. Zudem entsprechen die neuen Fahrzeuge allen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit im schienengebundenen Regionalverkehr

Wagenseitig besteht in den Talent 2-Fahrzeugen die Möglichkeit, dass alle Fahrgäste kostenlos ein stabiles WLAN nutzen können. Natürlich kann aber nur mit den jeweils vorhandenen Netzstärken bzw. der gegebenen Netzabdeckung gearbeitet werden. Hier müssen die Provider die Netze weiter ausbauen.

In den Talent 2-Fahrzeugen ist in der 2. Klasse jeder vierte Sitzplatz mit einer Steckdose ausgestattet.

Sie haben Fragen zu unseren Fahrplänen und aktuellen Baumaßnahmen? Nutzen Sie gerne unsere Fahrplanauskunft und Verkehrsmeldungen.

WCs werden immer dann geschlossen, wenn eine erhebliche Funktionsstörung vorliegt (z.B. kein Wasser, mit Gegenständen verstopft etc.) oder eine Verunreinigung vorliegt, die so stark ist, dass die Nutzung der Toilette den Fahrgästen weder zumutbar noch hygienisch vertretbar ist.